OTTO SCHWAB * Versicherungen aller Art * Gänsweid 8* 68799 REILINGENPhon: +49 62 05 - 28 36 00 / PC-Fax: +49 62 05 - 258 94 91 - Mailto: info.abs@online.de
speziell für Schüler/Studenten/Doktoranden/u.A ..
Ob deutsche oder ausländische Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten, Doktoranden oder Gastwissenschaftler, Praktikanten, Work & Traveller; Teilnehmer an Programmen des Freiwilligendienstes, Volunteers, WWOOFer, Backpacker oder Globetrotter - mit der neuen flexiblen AKV der TravelSecure-Versicherung sind alle gut abgesichert, die einen langen Auslandsaufenthalt planen! Denn diese Versicherung kann von bis zu 1.095 Tagen (36 Monate)- mit flexibler Versicherungsdauer (tageweise abschließbar und kündbar) - ohne Selbstbeteiligung und ohne Gesundheitsfragen - und ggfs. mit Zusatz-Paket abgeschlossen werden!
Optional mit einer Reisehaftpflicht-/Reiseunfall-/Notfallversicherungmit Reiserücktritts- u. Reiseabbruchversicherung inkl. Urlaubsschutz
StudentSecure von TravelSecure® enthält unter Anderem folgende Leistungen:
Kostenübernahme für ambulante Behandlungen
Kostenübernahme für stationäre Behandlungen
Kostenübernahme für schmerzstillende Zahnbehandlungen und Zahnfüllungen in einfacher Ausführung
Kostenübernahme für den medizinisch sinnvollen Rücktransport
PRÄMIEN: Basis - ab 0,82 €/Tag - Komfort - ab 1,02€/Tag - Exclusiv - ab 1,39€/Tag Drei Varianten für einen unbeschwerten AuslandsaufenthaltTarifübersicht: HIER / Leistungsübersicht: HIER
Benötigen Sie eine gesetzliche Krankenversicherung?
UNSER HINWEIS - KRANKENKASSE für Studenten:Studenten müssen Status behalten! WECHSEL UNTERSAGT!PRIVAT versicherte Studenten können nicht ohne weiteres in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln. Wenn sie sich bei Studienbeginn von der Versicherungspflicht befreien lassen, gelte diese Befreiung unwiderruflich bis zum Ende des Studiums, heißt es in einem Urteil des Sozialgerichts Trier. Das gilt auch dann, wenn ein Student sein Studium unterbricht und es anschließend in einem anderen Fach fortsetzt. Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines Studenten ab, der nicht in die studentische Pflichtversicherung aufgenommen worden war.Er war bei Beginn seines Studiums privat krankenversichert und hatte sich deshalb von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. Nach mehreren Semestern unterbrach er sein Studium und setzte es erst später in einem anderen Fach fort. Weil er während der Unterbrechung freiwillig krankenversichert war, beantragte er die Aufnahme in die studentische Pflichtversicherung. Die Krankenkasse lehnte ab, zurecht, so das Sozialgericht. (Sozialgericht Trier, Aktenzeichen: S 5 KR 119/10)
und für “PRIVAT” - Krankenversicherte ...der SB-Unfallschutz ... rettet Sie vor Selbstbeteiligung im Unglücksfall!HIERfinden Sie einen Antrag!UND unsere Empfehlung! . . .Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, welche man grundsätzlich haben muss . . .die PRIVATE HAFTPFLICHTVERSICHERUNG ! Haben Sie keine? ? ? ? - HIER Link:Dann sollten Sie auf jeden Falle noch rechtzeitig vor Ihrem Auslandsaufenthalt eine solche abschließen!Die meisten Privathaftpflichtversicherungen gelten weltweit! Wer z.B. während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts einen Haftpflichtschaden verursacht ist damit geschützt!
SBU-solution® - die BU für Berufseinsteiger und Studenten der DIALOG Lebensversicherungs-AGUmfassender BU-Vollschutz mit anfangs geringen Prämien eignet sich aufgrund der risikoadäquaten Kalkulation ideal für junge Berufseinsteiger und STUDENTEN, da sich hier die Beiträge dem Berufsunfähigkeitsrisiko über die gesamte Laufzeit anpassen und somit gerade in jungen Jahren sehr günstige Einstiegsprämien möglich sind! Zu einem späteren Zeitpunkt kann dann OHNE ERNEUTE GESUNDHEITSPRÜFUNG in die konstant kalkulierteSBU-professional® gewechselt werden! / HIER: FAQ = BU-Highlight / FAQ = BU-Vergleich / FAQ = Produkt-Steckbrief
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