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Denken Sie aber daran, dass es auch auf die Leistung ankommt! Besonders “günstige Versicherungen” können sich als gefährliche Magerangebote entpuppen! Bei einer marktweiten Untersuchung (durch die Unternehmensberatung Nafi aus Höxter) wurden 42 solcher Offerten von knapp 300 Tarifen entdeckt. (z.B.: bei ADAC, AIOI, Asstel, Avetas, Badische, Continentale, DA Direkt, Deutsche Internet, DirectLinie, Ergo, Europa, Generali, Hanse Merkur, Kravag, R+V, SV Sparkassenversicherung, WGV, WWK und Württembergische) Diese Angebote bieten in der Kaskoversicherung bei grob fahrlässigen Fehlern des Fahrers nur den gesetzlichen Schutz. Das hat harte Konsequenzen. Unter Umständen geht der Autofahrer in der Kaskoversicherung vollkommen leer aus, wie der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung bestätigt hat. (Az: IV ZR 225/10) Der Versicherungsnehmer sollte daher darauf achten, ob die “grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls” mitversichert ist. Allein für Schäden unter Alkohol und Drogen gilt immer die gesetzliche Entschädigung, bei der die schwere des Verschuldens die Höhe bestimmt. Abzüge dagegen müssen Autobesitzer zudem hinnehmen, wenn sie es den Dieben ganz leicht machen, das Fahrzeug zu stehlen. Wer also etwa beim Bezahlen der Tankrechnung den Zündschlüssel stecken lässt, riskiert höhe Abzüge, wenn das Fahrzeug geklaut wird.
Besonders im Trend ist die “Werkstattbindung”. Dabei verpflichtet sich der Versicherungsnehmer, nach einem Kasko-Schaden nur die vom Versicherer ausgewählte Werkstatt zu nutzen! Dafür erhält er einen deutlichen Beitragsnachlass. Tarife mit Werkstattzwang lohnen vor allem dann, wenn eine versicherte Person erst einen kleinen Schadenfreiheitsrabatt hat, weil man erst wenige “unfallfreie Jahre” nachweisen kann und dadurch noch in eine relativ hohe Prämie eingestuft wird.
UND ACHTUNG! Haben Sie bei Ihrem derzeitigen Versicherungsvertrag einen sog. RABATTSCHUTZ? Dann sollten Sie auf jeden Fall genau prüfen, ob die von Ihnen angedachte neue Versicherungsgesellschaft Ihnen den “Rabattschutz” auch einräumt. Ansonsten können wir Ihnen in aller fairness nur anraten, bei Ihrem derzeitigen Versicherer zu bleiben! - UNSER TIPP hierzu: Lesen Sie HIER warum! |