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ABS-Augen 05
ASSEKURANZ - BÜRO SCHWAB  * Lerchenweg 4 *  68799 REILINGEN
Phon: +49 62 05 - 28 36 00  /  PC-Fax: +49 62 05 - 258 94 91  /  abs@ottoschwab.de

Unsere KONTAKT - Seite . . .

Haben Sie die Vermutung, dass Ihr aktueller Versicherungsschutz zu teuer ist?
Sie fragen sich, ob Ihre jetzigen Versicherungen Ihren tatsächlichen Bedarf abdecken?
Sind Sie mir der Erreichbarkeit und der individuellen Betreuung Ihres Vermittlers nicht mehr zufrieden?
Möchten Sie stets einen persönlichen Ansprechpartner haben?
Bietet dies Ihr aktueller Dienstleister?    NEIN ??
 
Scheuen Sie sich nicht, nach individuellen Angeboten zu fragen! Vergleichsrechner oder eigene Recherchen können nicht alle Bereiche, die es im Versicherungswesen gibt, abbilden. Wir machen uns gerne die Mühe für Sie, Ihnen individuelle Angebote zu erstellen.                                  Nehmen Sie doch einfach Kontakt mit uns auf !
Kontaktformular
Über das obige Kontakt-Formular können Sie uns einfach und unverbindlich Ihre individuelle Anfrage stellen!
 
Wir bieten Ihnen aber auch unsere Telefon - HOTLINE an ... 
Sie können uns kostenlos anrufen!    callbutton  
Und dann gibt es noch unsere I. AKTION (nur für PRIVAT-SACH-Versicherungen!):
Wir schenken Ihnen 25,00 Euro!
. . . wenn wir Ihnen nicht bei gleicher Leistung mind. eine Versicherung günstiger anbieten können,
als Ihr bisheriger Versicherer!  - Näheres - HIER: . . . ich möchte Geld sparen . . .
Und dann gibt es noch unsere II. AKTION  (nur für PRIVAT- SACH-Versicherungen!):
-  JETZT KUNDEN EMPFEHLEN und GELD VERDIENEN !
 
Was müssen Sie tun? Es ist für Sie ganz einfach!
1.) Sie registrieren sich als Werber mittels unserem ONLINE-Formular: HIER
    2.) Sie empfehlen uns einen NEU-Kunden, der eine private Sachversicherung über unser Büro abschließt.
Die Voraussetzung für eine Teilnahme an unserer Aktion “Kunden werben Kunden”:
          • der Werber muss mindestens 18 Jahre alt sein
          • der Werber muss bereits bei uns mindestens einen privaten Sach-Versicherungsvertrag im Bestand haben
          • der Vertrag des Werbers darf nicht im Mahnverfahren stehen oder gekündigt sein
          • der Anspruch auf die Geldprämie wird fällig, wenn der zu werbende Kunde seinen Versicherungsschein erhalten und seine daraus resultierende Erstprämie bezahlt hat
          • bei einem Rücktritt des zu Werbenden von seinem Versicherungsvertrag innerhalb der ersten 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheines (Widerspruch) verfällt der Anspruch auf die Prämie
          • der Werbende darf kein gewerblicher Versicherungsvermittler sein (z.B.: Versicherungsvertreter / Versicherungsmakler)
Ihre Prämie je vermitteltem Vertrag:   3 % aus der Jahres - NETTO - Versicherungsprämie !
(ohne Berücksichtigung evtl. Ratenzuschlag!)  Die Prämie wird Ihnen von uns auf Ihr Konto überwiesen

© ABS / All rights reserved - Anm.: letzte Änderung: 31.12.11

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